Unterstützung bei Klassenfahrten
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Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Vom lsfb:
- Leider kommen immer mehr Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten, insbesondere aus Familien „im Leistungsbezug gemäß § 28 SGB II“ (Hartz IV-Empfänger). Die Fördervereine bekommen das zu spüren durch die steigende Anzahl von Anträgen auf Kostenübernahme für Klassenfahrten. Der Etat eines Fördervereines stößt dann schnell an seine Grenzen. Was viele Fördervereine nicht wissen: Die kommunalen Träger im Jobcenter sind gesetzlich verpflichtet, in solchen Fällen die Kosten zu übernehmen.
- Für Tagesausflüge von Schulen und mehrtägige Klassenfahrten sowie entsprechende Aktivitäten von Kindertagesstätten müssen die Jobcenter die dabei entstehenden tatsächlichen Kosten übernehmen. Die Übernahme dieser Kosten muss von den Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Diese Leistungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2011. Bei rückwirkend beantragten Leistungen muss der Antrag allerdings bis zum 31. März 2011 gestellt werden.
- Die Übernahme der Kosten für Tagesausflüge und Klassenfahrten ist Teil des „Bildungs- und Teilhabepakets in Hartz IV“, das noch weitere Leistungen enthält. Der Paritätische Gesamtverband hat hierzu ein neunseitiges Papier mit dem Titel „Chancen nutzen! – Hinweise zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Hartz IV“ zusammengestellt. Dieses Papier finden Sie an fünfter Stelle unter
- http://www.lsfb.de/publikationen/sonstige-infos
- Landesverband Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb)
Mitglied des Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Berlin e.V.

